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AGB

AGB zum Kaufvertrag über eine Luftwärmepumpe

Stand: 01.01.2023

I. Allgemeines

Maßgebliche Vertragsgrundlage für den vom Unternehmer auszuführenden Auftrag des Kunden sind vorrangig individuelle Vereinbarungen sowie nachrangig die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ergänzend zu den Regelungen dieser AGB finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. 

II. Angebote und Unterlagen

Angebote, Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Kostenanschläge oder andere Unterlagen des Unternehmers dürfen ohne seine Zustimmung weder vervielfältigt oder geändert noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrags sind die Unterlagen einschließlich Kopien unverzüglich an den Unternehmer herauszugeben.

III. Zahlungsbedingungen und Verzug

  1. Der Unternehmer und der Kunde vereinbaren eine Vergütung für die Anschaffung einer Luft-/Wärmepumpe und die Vermittlung eines für den Einbau der Luft-/Wärmepumpe zuständigen Dienstleisters.

  2. Der Verbraucher leistet 50 % der vereinbarten Vergütung bei der Erteilung des Auftrages. 

  3. Der Verbraucher leistet weitere 25 % der vereinbarten Vergütung bei Lieferung der Luft/Wärmepumpe.

  4. Der Verbraucher leistet weitere 25 % der vereinbarten Vergütung nach Abschluss des Einbaus der Luft-/Wärmepumpe.

  5. Der Unternehmer kann den Beginn der Tätigkeit vom Eingang der ersten Anzahlung abhängig machen. Alle Zahlungen sind vom Kunden ohne jeden Abzug (Skonto, Rabatt) binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt an den Unternehmer zu leisten. Nach Ablauf der 14-Tages-Frist befindet sich der Kunde in Verzug, sofern er die Nichtzahlung zu vertreten hat.

 

IV. Sachmängel – Verjährung

  1. Soweit der Hersteller in seinen Produktunterlagen oder in seiner Werbung Aussagen zu einer besonderen Leistung, Beschaffenheit oder Haltbarkeit seines Produktes macht (z.B. 10-jährige Haltbarkeitsgarantie), werden diese Herstelleraussagen nicht zu einer vereinbarten Beschaffenheit des Vertrages. Sofern der Kunde eine Leistung aus der Herstellergarantie in Anspruch nehmen möchte, wendet sich der Kunde direkt an den Hersteller.

  2. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist, finden auf die Leistungen die gesetzlichen Vorschriften zur Gewährleistung Anwendung.

  3. Die Mängelansprüche des Kunden verjähren gemäß § 438 Abs.1 Nr. 2 b) BGB in fünf Jahren bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat. Die Verjährung beginnt mit der Ablieferung der Sache.

  4. Innerhalb der Gewährleistungsfrist erfolgt die Mängelbeseitigung durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung an den Kunden.

  5. Der Kunde hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Unternehmer ist jedoch berechtigt, die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt.

  6. Kommt der Unternehmer der Verpflichtung auf Behebung des Mangels nach, besteht auf Seiten des Kunden kein Minderungs- oder Rücktrittsrecht wegen des Mangels, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. 

  7. Gilt die Nacherfüllung als fehlgeschlagen oder wurde die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl die Minderung des Kaufpreises verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

  8. Von der Mängelbeseitigungspflicht sind Mängel ausgeschlossen, die nach Abnahme durch schuldhaft fehlerhafte Bedienung oder gewaltsame Einwirkung des Kunden oder Dritter oder durch normale/n bestimmungsgemäße/n Abnutzung/Verschleiß (z. B. bei Dichtungen) entstanden sind.

  9. Kommt der Unternehmer einer Aufforderung des Kunden zur Mängelbeseitigung nach und

a) gewährt der Kunde den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt schuldhaft nicht oder

b)  liegt ein Mangel am Werk objektiv nicht vor und hat der Kunde diesbezüglich schuldhaft gehandelt, hat der Kunde die Aufwendungen des Unternehmers zu ersetzen. Mangels Vereinbarung einer Vergütung gelten die ortsüblichen Sätze.

V. Haftungsausschluss für die Dienstleistung

Der Unternehmer haftet weder für den vermittelten Dienstleister noch für die Durchführung des vermittelten Vertrags. Mit der Vermittlung des Dienstleisters gilt die vertraglich zugesicherte Leistung als erfüllt.

VI. Eigentumsvorbehalt 

Soweit kein Eigentumsverlust gemäß §§ 946 ff. BGB vorliegt, behält sich der Unternehmer das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor.

VII. Verbraucherschlichtung

Der Unternehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

VII. Schlussbestimmungen

Es   gelten   die   Gesetze   der   Bundesrepublik   Deutschland   mit   Ausnahme   der   deutschen Verweisungsnormen (Kollisionsnormen)   in  ausländische   Rechtsvorschriften.   Alle   vertraglichen Bestimmungen sind allein in deutscher Sprache rechtsverbindlich.

  1. Mündliche   Nebenabreden   sind   nicht   getroffen.   Etwaige   Änderungen   und   Ergänzungen des Vertrages   bzw.   der   Allgemeinen   Geschäftsbedingungen   bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

  2. Gerichtstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Unternehmers.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Unwirksame oder fehlende Bestimmungen sind durch die entsprechenden gesetzlichen Regelungen zu ersetzen.

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